Der Elternbeirat
Zur Förderung der besseren Zusammenarbeit von Eltern, pädagogischem Personal und Träger ist in jeder Kindertageseinrichtung nach Art. 14 BayKiBiG ein Elternbeirat einzurichten. Soweit die Kindertageseinrichtung Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres betreut, soll der Elternbeirat zudem die Zusammenarbeit mit der Grundschule unterstützen.
Der Elternbeirat wird von der Leitung und dem Träger informiert und angehört, bevor wichtige Entscheidungen getroffen werden. Der Elternbeirat berät insbesondere über die Jahresplanung, den Umfang der Personalausstattung, die Planung und Gestaltung von regelmäßigen Informations- und Bildungsveranstaltungen für die Eltern, die Öffnungs- und Schließzeiten und die Festlegung der Höhe der Elternbeiträge. Die pädagogische Konzeption wird in enger Abstimmung mit dem Elternbeirat fortgeschrieben. Der Elternbeirat gibt einen jährlichen Rechenschaftsbericht gegenüber den Eltern und dem Träger ab.