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Gebühren

Gebühren

Rechtsgrundlage

Die Stadt Penzberg hat für die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des städtischen Kindergartens (jetzt KiM-Kita-Penzberg) eine Kindergartengebührensatzung sowie eine Benutzungssatzung erlassen. 

Die Gebühren, die ab dem 01.09.2025 gelten, können Sie der 2. Änderungssatzung für die Benutzung der städtischen KiM-Kita (ehem. städtischer Kindergarten) der Stadt Penzberg einsehen.

Gebührentabellen ab 01.09.2025

Monatliche Benutzungsgebühr für Krippenkinder und unter dreijährige Kinder in Kindergartengruppen 

Buchungszeit in Stunden Gebühr ab 9/2025 Gebühr ab 9/2026
bis zu 4 Std. 288,00 Euro 302,00 Euro
4 bis 5 Std. 317,00 Euro 332,00 Euro
5 bis 6 Std. 346,00 Euro 362,00 Euro
6 bis 7 Std. 375,00 Euro 392,00 Euro
7 bis 8 Std. 404,00 Euro 422,00 Euro
8 bis 9 Std. 433,00 Euro 452,00 Euro
9 bis 10 Std. 462,300 Euro 482,00 Euro

Monatliche Benutzungsgebühr für Kindergartenkinder ab drei Jahre

Buchungszeit in Stunden Gebühr ab 9/2025 Gebühr ab 9/2026
bis zu 4 Std. 176,00 Euro 185,00 Euro
4 bis 5 Std. 194,00 Euro 204,00 Euro
5 bis 6 Std. 212,00 Euro 223,00 Euro
6 bis 7 Std. 230,00 Euro 242,00 Euro
7 bis 8 Std. 248,00 Euro 261,00 Euro
8 bis 9 Std. 266,00 Euro 280,00 Euro
9 bis 10 Std. 284,00 Euro 299,00 Euro

Die pädagogische Kernzeit findet Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr statt. In dieser Zeit müssen alle Kinder anwesend sein.

Geschwisterermäßigung

Bei gleichzeitigem Besuch der KiM-Kita durch Penzberger Geschwister wird eine, auf Antrag auch einrichtungsübergreifende (Krippe, KiGa, Hort, MB) Ermäßigung in folgendem Umfang gewährt: 

a) Für das jüngste Kind einer Familie erfolgt keine Ermäßigung. Der Betrag ist voll zu entrichten. 

b) Für das zweite (ältere) Kind erfolgt eine 25%ige Beitragsermäßigung. 

c) Für das dritte und jedes weitere (ältere) Kind erfolgt eine 50%ige Beitragsermäßigung. 

Für Geschwisterkinder können Sie mithilfe folgenden Formulars eine übergreifende Ermäßigung bei den Einrichtungen beantragen. Wird der Antrag bis zum 15. eines Monats gestellt, kann dieser im Folgemonat gewährt werden, ansonsten erst einen Monat später, die Ermäßigung wird nicht rückwirkend gewährt. 

Elternbeiträge

Der Freistaat Bayern gewährt einen Elternbeitragszuschuss i. H. v. monatlich 100 € ab dem 01.09. des jeweiligen Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird.

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