Gebühren
Die monatliche Besuchsgebühr ergibt sich ab 01.09.2023 wie folgt:
Gebührentabelle (ab 01.09.2024)
Buchungszeit in Stunden | Kindergarten | Kinderkrippe | ||
bis zu 4 Std. | 167 Euro | 274 Euro | ||
4 bis 5 Std. | 177 Euro | 294 Euro | ||
5 bis 6 Std. | 187 Euro | 314 Euro | ||
6 bis 7 Std. | 197 Euro | 334 Euro | ||
7 bis 8 Std. | 207 Euro | 354 Euro | ||
8 bis 9 Std. | 217 Euro | 374 Euro | ||
9 bis 10 Std. | 227 Euro | 394 Euro | ||
Die Mindestbuchungszeit beträgt 20 Stunden pro Woche.
Die pädagogische Kernzeit findet Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr statt. In dieser Zeit müssen alle Kinder anwesend sein.
Familienermäßigung
Bei gleichzeitigem Besuch der KiM-Kita durch Geschwister erhält das zweite Kind eine Ermäßigung für die Benutzungsgebühren in Höhe von 50 %, das dritte und jedes weitere Kind eine Gebührenbefreiung. Den Antrag auf Geschwisterermäßigung können Sie hier als pdf-Datei herunterladen.
Die Familienermäßigung wird einrichtungsübergreifend gewährt. Die Ermäßigung erfolgt auf die jeweils günstigere Benutzungsgebühr.
Weitere Informationen zu den Gebühren (z. B. unter dreijährige Kinder in der KiM-Kita) entnehmen Sie bitte der aktuellen Kindergartensatzung vom 06.03.2023. Diese trat am 01.09.2023 in Kraft.
Die neuen Gebühren, die ab dem 01.09.2024 gelten, können Sie dem Anhang zum § 5 Abs. 1 der Kindergartengebührensatzung der Stadt Penzberg entnehmen (Auszug aus der 1. Änderung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des städtischen Kindergartens der Stadt Penzberg (Kindergartengebührensatzung) vom 06.03.2024).
Ab 01.09.2024 gilt daher Folgendes: Die Kindergartensatzung vom 06.03.2023 sowie die Gebühren aus der 1. Änderung der Gebührensatzung.
Ausführlichere Informationen zu unserer Einrichtung entnehmen Sie bitte unserem Konzept und der Benutzungssatzung.