
Gebühren
Rechtsgrundlage
Die Stadt Penzberg hat für die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen KiM-Kita-Penzberg eine Gebührensatzung (pdf) sowie eine Benutzungssatzung(pdf) erlassen.
Gebührentabellen ab 01.09.2026
Monatliche Benutzungsgebühr für unter dreijährige Kinder in Kindergartengruppen bis einschließlich des Monats vor Vollendung des dritten Lebensjahres und in Krippengruppen
| Buchungszeit in Stunden | Gebühr ab 9/2026 |
| bis zu 4 Std. | 302,00 Euro |
| 4 bis 5 Std. | 332,00 Euro |
| 5 bis 6 Std. | 362,00 Euro |
| 6 bis 7 Std. | 392,00 Euro |
| 7 bis 8 Std. | 422,00 Euro |
| 8 bis 9 Std. | 452,00 Euro |
| 9 bis 10 Std. | 482,00 Euro |
Monatliche Benutzungsgebühr für Kindergartenkinder
| Buchungszeit in Stunden | Gebühr ab 9/2026 |
| bis zu 4 Std. | 185,00 Euro |
| 4 bis 5 Std. | 204,00 Euro |
| 5 bis 6 Std. | 223,00 Euro |
| 6 bis 7 Std. | 242,00 Euro |
| 7 bis 8 Std. | 261,00 Euro |
| 8 bis 9 Std. | 280,00 Euro |
| 9 bis 10 Std. | 299,00 Euro |
Monatliche Benutzungsgebühren für Hortkinder
| Buchungszeit in Stunden | Gebühr ab 9/2026 |
| bis zu 4 Std. | 149,00 Euro |
| 4 bis 5 Std. | 164,00 Euro |
| 5 bis 6 Std. | 181,00 Euro |
| 6 bis 7 Std. | 198,00 Euro |
| 7 bis 8 Std. | 218,00 Euro |
| 8 bis 9 Std. | 240,00 Euro |
| 9 bis 10 Std. | 265,00 Euro |
Die pädagogische Kernzeit findet Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr statt. In dieser Zeit müssen alle Kinder anwesend sein.
Geschwisterermäßigung
Bei gleichzeitigem Besuch der KiM-Kita durch Penzberger Geschwister wird eine, auf Antrag auch einrichtungsübergreifende (Krippe, KiGa, Hort, MB) Ermäßigung in folgendem Umfang gewährt:
a) Für das jüngste Kind einer Familie erfolgt keine Ermäßigung. Der Betrag ist voll zu entrichten.
b) Für das zweite (ältere) Kind erfolgt eine 12,5%ige Beitragsermäßigung.
c) Für das dritte und jedes weitere (ältere) Kind erfolgt eine 25%ige Beitragsermäßigung.
Elternbeiträge
Der staatliche Beitragszuschuss wird von der monatlichen Benutzungsgebühr in Abzug gebracht. Die Reduzierung ist auf die Höhe der festgesetzten Gebühren begrenzt.
