Heilpädagogischer Fachdienst
Für wen?
Für alle Kinder mit geistiger, körperlicher und/ oder seelischer Behinderung, oder von Behinderung bedrohte Kinder im Alter von null Jahren bis zum individuellen Schuleintritt können Integrationsplätze mit dem Bezirk Oberbayern vereinbart werden. Möglich ist sowohl die Einzelintegration bei ein bis max. zwei Integrationskinder sowie in Integrationseinrichtungen mit drei und mehr Integrationskinder.
Wie?
Im Rahmen der Integrationsarbeit ist der heilpädagogische Fachdienst ein zentraler Bestandteil. Die wöchentlichen Fachdienststunden finden in der Einrichtung innerhalb der Buchungszeiten des Kindes statt. Neben der unmittelbaren Arbeit mit dem Kind liegt ein Schwerpunkt des Fachdienstes auch in der Beratung und Gesamtkoordination zwischen allen Beteiligten. Wichtig zu beachten: Der heilpädagogische Fachdienst ist nicht zu verwechseln mit der Integrationsfachkraft (Zusatzkraft) im Gruppendienst. Der heilpädagogische Fachdienst ist bei Integrationsplätzen ein obligatorischer Bestandteil der Leistungsvereinbarung zwischen dem Bezirk Oberbayern und dem Träger der Einrichtung.
Was?
Förderung des Kindes im Einzel- oder Kleingruppensetting sowie innerhalb des Gruppengeschehen. Durchführung einer Entwicklungsdiagnostik. Erstellen des Förderplans in Zusammenarbeit mit dem Gruppenpersonal und den Eltern. Beratung und Information der Kindertagesstätte über heilpädagogische Fördermaßnahmen und Behinderungsarten. Beratung und Zusammenarbeit mit Eltern, Trägern und allen anderen beteiligten Institutionen (Gesprächsangebote, Beratungen und Hilfestellungen).
Bei Bedarf: Beratung hinsichtlich der Entscheidung zur Aufnahme eines behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindes.
Der Fachdienst wird je Kind mit (drohender) Behinderung in einem Umfang von bis zu 50 Stunden pro Betreuungsjahr finanziert. Davon stehen für die Teilnahme an Teambesprechungen sowie für sonstige Kooperationen bis zu zehn Stunden jährlich je Integrationskind zur Verfügung. Je 40 Fachstundeneinheiten müssen in der Regel mindestens 45 Minuten unmittelbar mit dem Kind gearbeitet werden.
Wer?
Der Fachdienst für Integration qualifiziert sich durch entsprechende behindertenspezifische Professionen und Erfahrungen in einschlägigen Fachdisziplinen. Geeignete Qualifikationen sind z.B. Heilpädagogik oder Sozialpädagogik, Psychologie, Sonderpädagogik mit dem Nachweis von heilpädagogischen Kenntnissen und Erfahrungen im jeweiligen Altersbereich.
Quelle: Leitfaden für Integrationsplätze in Kindertagesstätten.PDF, www.bezirk-oberbayern.de/Kindertagesstaetten-mit-Integrationsplaetzen